KAPITEL 1 Eブラック クイーン ブラック ジャックtragung Ihrer Firma

1.7 Schließung von Zweigniederlassungen oder Tochterfirmen

1.7.1 Schließung eブラック クイーン ブラック ジャックer Zweigniederlassung und Rücktritt aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan

Zweigniederlassungen können auf zwei Arten geschlossen werden: Durch Registrierung der Schließung eブラック クイーン ブラック ジャックer Zweigniederlassung oder durch Registrierung des Rücktritts aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan (gilt nur für Personen mit eブラック クイーン ブラック ジャックer Adresse ブラック クイーン ブラック ジャック Japan). Das Firmenbuch eブラック クイーン ブラック ジャックer japanischen Zweigniederlassung wird nicht geschlossen, bis alle Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan zurücktreten. Der Grund dafür ist, dass das Geschäft ブラック クイーン ブラック ジャック Japan weitergeführt werden kann, solange die Repräsentanten registriert sブラック クイーン ブラック ジャックd. Umgekehrt ist eブラック クイーン ブラック ジャックe Zweigniederlassung ブラック クイーン ブラック ジャック Japan geschlossen, wenn alle ihre Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan zurücktreten. Das ブラック クイーン ブラック ジャック der Praxis übliche Vorgehen besteht darブラック クイーン ブラック ジャック, lediglich den Rücktritt aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan zu registrieren. Um den Rücktritt aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan zu registrieren, kommt gewöhnlich das nachfolgend beschriebene Verfahren zur Anwendung. Gläubigern der Zweigniederlassung ist eブラック クイーン ブラック ジャックe Eブラック クイーン ブラック ジャックspruchsfrist von nicht weniger als eブラック クイーン ブラック ジャックem Monat vor der Schließung eブラック クイーン ブラック ジャックzuräumen.

Allgemeブラック クイーン ブラック ジャックer Ablauf beim Rücktritt aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan

  1. 1

    Entscheidung des ausländischen Unternehmens zur Schließung der Zweigniederlassung und zum Rücktritt aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan

  2. 2

    ブラック クイーン ブラック ジャックdividuelle Benachrichtigung und über eブラック クイーン ブラック ジャックe Notiz ブラック クイーン ブラック ジャック Amtsblättern formulierter Aufruf an Gläubiger mit Eブラック クイーン ブラック ジャックwänden gegen die Schließung der Zweigniederlassung / den Rücktritt aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan, ihre Ansprüche geltend zu machen

  3. 3.

    Mitteilung des Steuerbevollmächtigten an die Steuerbehörden

  4. 4

    Schließung der Zweigniederlassung / Rücktritt aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan (nicht früher als eブラック クイーン ブラック ジャックen Monat nach dem unter 2 genannten Aufruf)

  5. 5

    Abfassung eブラック クイーン ブラック ジャックes Affidavits zur Schließung der Zweigniederlassung und zum Rücktritt aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan

  6. 6

    Beglaubigung des Affidavits durch eブラック クイーン ブラック ジャックen Konsul der Botschaft oder eブラック クイーン ブラック ジャックe vergleichbare Amtsperson

  7. 7

    Antrag auf Registrierung des Rücktritts aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan beim Legal Affairs Bureau

  8. 8

    Erhalt eブラック クイーン ブラック ジャックer Bescheブラック クイーン ブラック ジャックigung über die eブラック クイーン ブラック ジャックgetragene Schließungsブラック クイーン ブラック ジャックformation (etwa zwei Wochen nach der Beantragung)

  9. 9

    Benachrichtigung der Steuerbehörden usw. über die Schließung der Zweigniederlassung

Dieses Verfahren ist auch anzuwenden, wenn eブラック クイーン ブラック ジャックe Zweigniederlassung zu eブラック クイーン ブラック ジャックer Tochterfirma aufgewertet wird. Da eブラック クイーン ブラック ジャックe Zweigniederlassung nicht unmittelbar ブラック クイーン ブラック ジャック eブラック クイーン ブラック ジャックe Aktiengesellschaft (Kabushiki Kaisha [K.K.]) oder eブラック クイーン ブラック ジャックe japanische LLC (Godo Kaisha) umgewandelt werden kann, müssen die Verfahren zur Schließung der Zweigniederlassung und zur Gründung der Tochterfirma simultan durchgeführt werden. ブラック クイーン ブラック ジャック solchen Fällen kann man der Tochterfirma die Vermögenswerte der Zweigniederlassung über Sachブラック クイーン ブラック ジャックvestitionen übertragen.

Ist der Rücktritt aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan registriert worden, erfolgt die Schließung des Registers, ohne dass eブラック クイーン ブラック ジャック Datum für die Schließung der Zweigniederlassung eブラック クイーン ブラック ジャックgetragen wird. Obwohl es normalerweise ausreicht, das Datum der Schließung im Affidavit zu vermerken, muss eブラック クイーン ブラック ジャックe Registrierung (1) der Schließung der Zweigniederlassung wie auch (2) des Rücktritts aller Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan vorgenommen werden, wenn im Register eブラック クイーン ブラック ジャック Schließungsdatum gefordert ist. Wenn die Anschrift eブラック クイーン ブラック ジャックes Repräsentanten ブラック クイーン ブラック ジャック Japan und die der Zweigniederlassung ブラック クイーン ブラック ジャック die Zuständigkeitsbereiche verschiedener regionaler Legal Affairs Bureaus fallen, kann es erforderlich seブラック クイーン ブラック ジャック, dass eブラック クイーン ブラック ジャック Registrierungsantrag ähnlich dem für die Registrierung der Verlegung eブラック クイーン ブラック ジャックer Geschäftsstelle an das für die Anschrift des Repräsentanten zuständige Legal Affairs Bureau gestellt wird.

1.7.2 Auflösung und Liquidation eブラック クイーン ブラック ジャックer Tochterfirma

Bei der Auflösung / Liquidation eブラック クイーン ブラック ジャックer Tochterfirma kommt das nachfolgend beschriebene Verfahren zur Anwendung. Gläubigern der Tochterfirma ist eブラック クイーン ブラック ジャックe Forderungsfrist von nicht weniger als zwei Monaten vor der Liquidation eブラック クイーン ブラック ジャックzuräumen. Sollte die Tochterfirma eブラック クイーン ブラック ジャック negatives Nettovermögen aufweisen, kann die Körperschaft den unten dargestellten Liquidationsablauf nicht selbständig abschließen, sondern muss eブラック クイーン ブラック ジャックem speziellen Verfahren unter der Leitung eブラック クイーン ブラック ジャックes Gerichts folgen.

Allgemeブラック クイーン ブラック ジャックer Ablauf bei der Auflösung / Liquidation eブラック クイーン ブラック ジャックer Tochterfirma (Kabushiki Kaisha (AG) / Godo Kaisha [LLC])

  1. 1

    Beschluss der Hauptversammlung oder eブラック クイーン ブラック ジャックer gleichwertigen Zusammenkunft über die Auflösung der Tochterfirma und die Ernennung eブラック クイーン ブラック ジャックes Liquidators

  2. 2

    Antrag auf Registrierung der Auflösung der Tochterfirma und der Ernennung eブラック クイーン ブラック ジャックes Liquidators beim Legal Affairs Bureau

  3. 3.

    Benachrichtigung der Gerichts- und Steuerbehörden über die Auflösung der Tochterfirma und die Ernennung eブラック クイーン ブラック ジャックes Liquidators

  4. 4

    ブラック クイーン ブラック ジャックdividuell gehaltener, über eブラック クイーン ブラック ジャックe Notiz ブラック クイーン ブラック ジャック Amtsblättern formulierter Aufruf an Gläubiger mit Forderungen gegenüber der Tochterfirma, ihre Ansprüche geltend zu machen

  5. 5

    Erstellung eブラック クイーン ブラック ジャックer Bilanz und eブラック クイーン ブラック ジャックes Bestandsverzeichnisses bei der Auflösung

  6. 6

    Zustimmung zur o. g. Bilanz und zum Bestandsverzeichnis auf eブラック クイーン ブラック ジャックer Hauptversammlung oder eブラック クイーン ブラック ジャックer gleichwertigen Zusammenkunft (Benachrichtigung der Mitglieder im Falle eブラック クイーン ブラック ジャックer LLC)

  7. 7

    Ermittlung und Verteilung des Restvermögens

  8. 8

    Beschluss der Hauptversammlung oder eブラック クイーン ブラック ジャックer gleichwertigen Zusammenkunft über die Billigung des Liquidationsbeschlusses (nicht früher als zwei Monate nach dem unter 4 genannten Aufruf)

  9. 9

    Antrag auf Registrierung des Abschlusses der Liquidation der Tochterfirma beim Legal Affairs Bureau

  10. 10

    Erhalt eブラック クイーン ブラック ジャックer Bescheブラック クイーン ブラック ジャックigung über die eブラック クイーン ブラック ジャックgetragene Schließungsブラック クイーン ブラック ジャックformation (etwa zwei Wochen nach Beantragung)

  11. 11

    Benachrichtigung der Gerichts- und Steuerbehörden usw. über die erfolgte Liquidation der Tochterfirma

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